Das Einheitspatent-System: Was geschieht nach dem Antrag?
Die Einführung des Einheitspatents hat die europäische Patentlandschaft revolutioniert. Es bietet Unternehmen die Möglichkeit, mit einem Antrag Schutz für ihre Erfindung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union, gegenwärtig 18, zu erhalten.
Markenrecht: Neues Verfallsverfahren in der Türkei
Seit dem 10. Januar 2024 kann ein Antrag auf Erklärung des Verfalls aufgrund von Nichtbenutzung beim türkischen Patent- und Markenamt eingereicht werden.
Das Einheitspatent-System: Save the date!
Die Patentwelt hatte schon lange darauf gewartet: Deutschland hat endlich am 17. Februar 2023 das „Übereinkommen über das einheitliche Patentgericht“ (EPGÜ) ratifiziert.
Das Einheitspatent: Zuständigkeit des einheitlichen Patentgerichts und Opt-out
Das europäische Einheitspatentsystem (EPeW-System) mit dem Einheitspatent (EPeW) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) wird bald in Kraft treten. Das EPeW-System hat große Bedeutung auch für bereits erteilte europäische Patente und anhängige europäische Patentanmeldungen.
Zu ergreifende Maßnahmen bei bestehender Unterlassungsverpflichtung
In den letzten Jahren haben hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verpflichtungen des Unterlassungsschuldners, die sich aus einer Unterlassungsverpflichtung ergeben, immer mehr ausgedehnt.
Das Einheitspatent: endlich soweit?
Letztes Jahr berichteten wir, dass das „Übereinkommens über das einheitliche Patentgericht“ (EPGÜ) zwar mittlerweile von 15 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurde, allerdings ist für sein Inkrafttreten noch die Zustimmung durch Deutschland erforderlich. Der Start des Einheitlichen Patentgerichts rückt nun näher.