Sie haben ein Anliegen, wir bieten die Lösungen.
Wir sind Ihr Gesprächspartner auf Augenhöhe und unterstützen Sie mit unseren Online-Mandantentools und hilfreichen Informationen.
Dr. Christoph Geskes
Patentanwalt (Inhaber)
Softwarelösungen
Mit unseren Tools optimieren Sie die Effektivität unserer Zusammenarbeit. Unsere Tools bieten Ihnen einen Zugang zu Ihrem IP-Portfolio sowie zu einer Überwachung technischer Schutzrechte Ihrer Wettbewerber.
Dabei bietet das Portfolio die Innenansicht, mit der Sie stets Ihre Akten und Vorgänge digital im Blick haben. Für den aktuellen, weltweit abrufbaren und sofortigen Überblick über Ihre Marken, Designs und Patente bieten wir Ihnen den exklusiven Zugang zu unseren Online-Tools an.
Das Überwachungstool bietet Ihnen als ergänzenden Gegenpart die Außenansicht. Damit können Sie Ihre Wettbewerber überwachen, ob diese technische Schutzrechte wie Patente anmelden, die Ihre eigenen Entwicklungsarbeiten beeinflussen könnten, so dass Sie gegen diese vorgehen sollten. Auch erfahren Sie frühzeitig, wie sich Ihr Wettbewerber technisch neu ausrichtet. Das alles steht Ihnen nach in Zusammenarbeit mit uns erstellten Überwachungsprofilen zur Verfügung, auf deren Grundlage Sie übersichtlich aufbereitete Patentinformationen von den wesentlichen Patentämtern der Welt erhalten. Eine Kommentar- und Bewertungsfunktion erleichtert dabei Ihre Arbeit.
Das Portfolio ist ein Online-Tool, das Ihre Mandantenakte digital abbildet. Es ist eine von uns gepflegte Datenbank aller Akten und Vorgänge, die an einem Ort gebündelt sind. Dazu finden Sie darin Informationen, in welchen Ländern Sie Schutz in welchem Umfang haben.
Das Überwachungstool dient als Wissensdatenbank und zur Überwachung von Patenten. Mit dem Überwachungstool können Sie überprüfen, welche neuen Patente es bei Ihren Wettbewerber gibt und potentielle Kollisionen auffinden. Nutzen Sie das Tool auch für ausgeweitete Recherchen bei der Produktentwicklung.
Die Benefits
Wir pflegen die Datenbank für Sie, und halten sie stets mit den aktuellen Daten auf dem neuesten Stand.
Überprüfen Sie selbst den Stand Ihrer Schutzrechte.
Alle Akten und Dokumentdaten sind für Sie weltweit und rund um die Uhr digital abrufbar. Sie ist direkt einsehbar und kann aktiv genutzt werden. Das ist bei Arbeiten mit Partnern der verlängerten Werkbank in anderen Zeitzonen besonders praktisch. Sie sind nicht an unsere Bürozeiten gebunden, um Einsicht in Ihre Daten zu erhalten.
Das Portfolio fördert die schnelle Entscheidungsfindung für Lenker und Macher. Sie müssen nicht auf Antwort aus der Kanzlei warten, wenn Sie an Ort und Stelle eine Information aus Ihren Akten benötigen.
Dank unserer gepflegten Datenbank haben Sie mehr Zeit für die Erfüllung anderer Aufgaben und müssen nicht mühselig nach Ihren Daten suchen.
Ihre Datenbank ist auf einem Server in Deutschland vor dem Zugriff Dritter zuverlässig geschützt.
Reagieren Sie in Echtzeit auf Abmahnungen bzw. Schadensersatzklagen. Sie haben umgehend Einsicht in Ihre Aktenlage.
Wir stellen Ihnen den Service für unsere Online-Tools auch zur Verfügung, wenn Sie kein Mandant unserer Kanzlei sind.
Sie haben alle technische Schutzrechte Ihrer Wettbewerber im Blick.
Die Profildateien werden von den wichtigsten Patentämtern heruntergeladen und in der Datenbank für Ihren Zugriff abgelegt.
Sie erhalten Zugriff auf die kompletten bibliografischen Daten mit Volltexten der Zusammenfassung, der Beschreibung und den Ansprüchen.
Mit dem Überwachungstool können Sie tiefgehende Recherchen im Bereich Ihrer eigenen Entwicklung und Innovationen betreiben.
Sie können weltweit die Daten abrufen und sich über den rechtlichen Status eines bestimmten Schutzrechtes informieren.
Mit dem Überwachungstool profitieren Sie von einer praktischen Kommentarfunktion und den Bewertungen, die die in den jeweiligen Projekten eingebundenen Kollegen für Sie hinterlassen, damit wir gemeinsam Ihr Projekt nach vorne bringen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Während einer digitalen Präsentation zeigen wir Ihnen persönlich die Vorzüge und Möglichkeiten unserer Mandanten-Tools.
Hier finden Sie Hilfe
Schutzrechte sind ein komplexes Gebiet – auch wenn Sie im Thema sind, haben Sie vielleicht nicht immer sofort die passenden Antworten für Ihre Anliegen zur Hand. In unserer Wissenssektion helfen wir Ihnen weiter. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Hier finden Sie wichtige Schlagworte und ihre Definitionen auf einem Blick.
So können Sie sich auch unterwegs im Handumdrehen einen nicht geläufigen Fachbegriff nachschlagen und finden bei uns die korrekte Definition – wie immer verständlich erklärt.
Aus einer Patentanmeldung kann bis zum Ablauf von 10 Jahren ab Anmeldetag ein Gebrauchsmuster mit gleichem Inhalt abgezweigt werden. Dabei muss die Gebrauchsmusteranmeldung (mit Abzweigungserklärung) innerhalb von zwei Monaten nach Erledigung der Patentanmeldung eingereicht werden. Die Gebrauchsmusterabzweigung wird häufig dann vorgenommen, wenn sich die Patenterteilung wegen der langen Verfahrensdauer hinauszögert.
Das EUIPO (European Union Intellectual Property Office) ist eine Einrichtung der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit. Bei diesem Amt werden die Unionsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet.
Amtsblatt des Europäischen Patentamts, das Beschlüsse des EPA-Präsidenten, Mitteilungen des EPA und sonstige einschlägige Informationen enthält.
im Sinne des Arbeitsrechts ist jeder, der einen Arbeitnehmer beschäftigt. Auf die Rechtsform kommt es nicht an. Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sind Arbeitgeber die einzelnen Gesellschafter. Sozialversicherungsrechtlich ist derjenige Arbeitgeber, für den in persönlicher Abhängigkeit Dienste erbracht warden.
ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienst eines anderen zu abhängiger, fremdbestimmter (Gegenteil Dienstvertrag) Arbeit verpflichtet ist. Die beiden Hauptgruppen der Arbeitnehmer sind Arbeiter und Angestellte.
„Die meisten Erfindungen werden von Menschen gemacht, die als Arbeitnehmer im Dienst von Wirtschaftsunternehmen stehen. Diese „Diensterfindungen“ sind im Sinne des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 25. Juli 1957 sogenannte gebundene
1. Erfindungen, da sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden. Das genannte Gesetz legt sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber gewisse Pflichten auf.
Die einzelnen Abläufe sind folgendermaßen geregelt:
Erfindungsmeldung durch den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer muss die Diensterfindung dem Arbeitgeber unverzüglich zur Kenntnis geben. Auch wenn er meint, dass er eine „freie“ Erfindung gemacht hat, also eine Erfindung, die nicht auf den Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruht, muss er dies seinem Arbeitgeber mitteilen.
2. Eingangsbestätigung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber seinerseits muss den Eingang der Erfindungsmeldung unverzüglich schriftlich bestätigen.
3. Entscheidung über Inanspruchnahme oder Freigabe
Der Arbeitgeber muss innerhalb einer Frist von 4 Monaten entscheiden, ob er die Erfindung zur Verwertung im Betrieb in Anspruch nimmt. Fällt die Entscheidung positiv aus, ist die Diensterfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt als Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung einzureichen. Sonst muss er die Erfindung aber zur Nutzung durch den Arbeitnehmer freigeben.
4. Vergütung für den Arbeitnehmer
Die Rechte des Arbeitnehmers bestehen in dem Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung, wenn der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch genommen hat. Der Arbeitgeber muss eine in Anspruch genommene Diensterfindung auch dann vergüten, wenn die Erfindung nicht genutzt wird, aber tatsächlich verwertbar wäre. Der Arbeitgeber hat das Recht, die Diensterfindung in vollem Umfang oder teilweise zu benutzen.
Inzwischen sind auch Hochschulangehörige einschließlich der Professoren als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmergesetzes zu betrachten und unterliegen damit der Meldepflicht von Hochschulerfindungen.. Eine Besonderheit ist die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung für Hochschulerfindungen in Höhe von 30 % der Bruttoerlöse.
Studenten sind als freie Erfinder zu betrachten!“
Druckschrift der geprüften und angenommenen Anmeldung, die bis 1981 herausgegeben wurde, um Dritten die Möglichkeit des Einspruchs vor der Patenterteilung zu geben.
Vertragsstaaten des EPÜ, in denen Schutz für eine Erfindung begehrt wird.
Die Beschwerdekammern sind für die Prüfung von Beschwerden gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts zuständig. Sie sind in die Organisationsstruktur des EPA integriert, jedoch bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen des Amts gebunden, sondern allein dem Europäischen Patentübereinkommen unterworfen. Gegenwärtig gibt es 28 Technische Beschwerdekammern sowie eine Juristische Beschwerdekammer, eine Große Beschwerdekammer und eine Beschwerdekammer in Disziplinarangelegenheiten.
„Gegründet 1961 mit Sitz in München. Das Gericht entscheidet über Streitigkeiten im Bereich der gewerblichen Schutzrechte z. B. über Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfstellen und Patentabteilungen des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie über Nichtigkeitsklagen gegen erteilte Patente und im Zwangslizenzverfahren. Es ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und gehört wie der Bundesgerichtshof und das DPA zum Ressort des Bundesjustizministeriums.
Unter der Adresse www.bundespatentgericht.de erhalten Sie weitere Informationen zu dieser Behörde.“
Mit unseren hilfreichen Links finden Sie sofort die richtigen Quellen, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Mit unserer Erfahrung der häufigsten wiederkehrenden Anfragen haben wir Ihnen eine Liste der wichtigsten Themen aufgearbeitet. Sparen Sie sich die Recherchezeit und nutzen Sie unsere Linksammlung.
DEPATISnet ist die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes für Online-Recherchen zu Patentveröffentlichungen aus aller Welt. Sie nutzen darin das amtsinterne elektronische Dokumentenarchiv DEPATIS (Deutsches Patentinformationssystem).
DesignClass bietet eine Reihe nutzerfreundlicher Funktionen, mit denen die Harmonised Database der Erzeugnisangaben nach den Angaben durchsucht werden kann, welche die Waren, für die der Nutzer ein Geschmacksmuster eintragen möchte, am treffendsten abbilden.
DesignView ist ein Online-Abfragetool, mit dem jeder Internetnutzer kostenlos nach Geschmacksmustern aller teilnehmenden Ämter suchen kann. Es wurde vom Netzwerk der EU für geistiges Eigentum geschaffen und entwickelt. Es stellt allerding kein offizielles Verzeichnisse dar und die darin enthaltenen Informationen haben keine Rechtswirkung.
Mit seinem weltweiten Datenbestand und seinen Suchfunktionen bietet Espacenet kostenlosen Zugriff auf Informationen zu Erfindungen und technischen Entwicklungen von 1782 bis heute. Espacenet eignet sich für Anfänger und Experten und wird täglich aktualisiert. Der Datenbestand umfasst mehr als 140 Millionen Patentdokumente aus der ganzen Welt. Weiterführende Informationen geben Aufschluss darüber, ob ein Patent erteilt wurde und ob es noch in Kraft ist.
The Patent Register Portal is your gateway to online patent registers and gazettes and to legal-status-related information from over 200 jurisdictions and patent information collections. You can use the portal as a first step in identifying what information can be accessed/retrieved online.
In PATENTSCOPE können Sie Recherchen in 113 Millionen Patentunterlagen einschließlich 4,7 Millionen veröffentlichten internationalen Patentanmeldungen (PCT) durchführen.
Die aktuelle Marken- und Designpraxis des EUIPO ist in einer Reihe von Prüfungsrichtlinien niedergelegt, um den Nutzern wie auch den Mitarbeitern des Amtes, die mit den verschiedenen Verfahren befasst sind, Hilfestellung zu bieten.
Das Tool Similarity sucht nach von den teilnehmenden Ämtern für geistiges Eigentum vorgenommenen Beurteilungen der Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen und zeigt diese an.
Wenn Sie eine Marke anmelden, müssen Sie die Waren und/oder Dienstleistungen beschreiben, für die Sie Ihre Marke schützen lassen wollen. TMclass ist ein kostenloses Online-Tool, mit dem Sie nach Waren und Dienstleistungen, ihren Übersetzungen und den entsprechenden Klassen suchen können, wenn Sie eine Marke anmelden.
TMview ist ein Online-Abfragetool, mit dem jeder Internetnutzer kostenlos nach den Marken aller an dieser Initiative beteiligten offiziellen Markenämter suchen kann. Es wurde vom Netzwerk der EU für geistiges Eigentum geschaffen und entwickelt. Es stellt allerding kein offizielles Verzeichnisse dar und die darin enthaltenen Informationen haben keine Rechtswirkung.
The Hague Express Database provides the status of and historical information regarding international design registrations governed by the 1999 and/or 1960 Acts of the Hague Agreement.
Searching Trademark applications, appellations of origin, emblems and international non-proprietary names. Covering 63,295,642 records from 76 data sources.
A world-wide collection of designs data; including WIPO Hague registrations and information from participating offices.
Mit DPMAregister stellen wir Ihnen die gesetzlichen Veröffentlichungen zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie die Registerdaten bereit. Unser Angebot umfasst die Recherche nach den Rechts- und Verfahrensständen sowie den Publikationsdaten.
Das Europäische Patentregister ist die umfassendste und aktuellste Quelle für öffentlich zugängliche Verfahrensdaten zu europäischen Patentanmeldungen in den verschiedenen Stadien des EPA-Erteilungsverfahrens und zu europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung. Mit dem kostenlosen Online-Dienst können Rechts- und Verfahrensdaten zu allen europäischen Patentanmeldungen abgerufen werden, sobald diese veröffentlicht worden sind, sowie zu Einheitspatenten, sobald die einheitliche Wirkung beantragt wurde. Er umfasst auch Links zu den Patentregistern vieler EPO-Mitgliedstaaten, wo Informationen zum Stand europäischer Patente nach ihrer Erteilung zu finden sind, wenn die Zuständigkeit auf die nationalen Patentämter übergeht, sowie zum Ausschluss der ausschließlichen Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts.
Suchen Sie mit einer einzigen Anwendung nach Marken, Designs, Inhabern, Vertretern, Blättern und Entscheidungen des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Mithilfe der Unternehmenssuche lassen sich Informationen über die in den Unternehmensregistern der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens eingetragenen Unternehmen suchen.
Patent Center has 100% of the functionality of EFS-Web, Public and Private PAIR, and is available to all users for electronic filing and management of patent applications.
Keep up to date with your international registrations. Follow the status of your international application or trademark registration; access detailed information on all trademarks registered through the Madrid System; and keep an eye on competitors‘ trademarks.
Bevor Sie Ihre Erfindung zum Patent anmelden, gibt es eine Reihe von Fragen, die Sie für sich beantworten sollten, und eine Menge an kostenlosen Informationen, die Sie dafür zurate ziehen können. Diese Seite enthält zahlreiche Tipps und Links zu weiteren Unterstützungs- und Beratungsangeboten.
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.