Rundbrief 06
Die Patentwelt hatte schon lange darauf gewartet: Deutschland hat endlich am 17. Februar 2023 das „Übereinkommen über das einheitliche Patentgericht“ (EPGÜ) ratifiziert. Das europäische Einheitspatentsystem (EPeW-System) mit dem Einheitspatent (EPeW) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) wird am
1. Juni 2023
in Kraft treten.
Ab diesem Datum wird es möglich sein, ein EPeW beim Europäischen Patentamt (EPA) bis zum Ablauf einer Frist von einem (1) Monat nach Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung zu beantragen. Das Einheitspatent (EPeW) wird ermöglichen, einen einheitlichen Schutz in derzeit 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des EPeW-Systems zu erlangen. Diese 17 Mitgliedstaaten sind:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien.
Zu einem späteren Zeitpunkt dürften sich weitere EU-Mitgliedstaaten dem EPeW-System anschließen.
Das EPG wird zuständig für das EPeW und für das europäische Bündelpatent sein, das in einem oder mehreren der teilnehmenden Länder besteht. Für bestehende als auch für nach Inkfrafttreten des EPeW-Systems erteilte europäische Patente kann ein „Opt-out“ von der ausschließlichen Zuständigkeit des EPG erklärt werden: dann wird das EPG nicht zuständig sein, sondern die nationalen Gerichte, wie bisher auch.
Bis zum 1. Juni 2023 läuft eine Sunrise Periode. Damit das Einheitspatent zeitnah genutzt werden kann, hat das EPA seit dem 1. Januar 2023 zwei Übergangsmaßnahmen für europäische Patentanmeldungen beschlossen, die bereits die Schlussphase des Erteilungsverfahrens erreicht haben. Die erste Übergangsmaßnahme wird es Anmeldern ermöglichen, während der Sunrise Periode einen frühen Antrag auf einheitliche Wirkung zu stellen. Dann wird das EPA ab dem 1. Juni 2023 die einheitliche Wirkung eintragen.
Die zweite Übergangsmaßnahme wird es dem Anmelder ermöglichen, eine Verschiebung der Entscheidung über die Erteilung des europäischen Patents bis zum 1. Juni 2023 zu beantragen. So wird es vermieden, dass Anmelder in der Sunrise Periode die Möglichkeit verpassen, ein EPeW zu erhalten.
Ob ein Einheitspatent für Sie empfehlenswert ist, erfordert eine Analyse der Kosten unter Berücksichtigung strategischer Aspekte. Gerne werden wir Sie bei der Entscheidungsfindung mit unserer Expertise über das neue EPeW-System beraten.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.