Rundbrief 08

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Das Einheitspatent-System: Schon ein Jahr!

Die Patentwelt hatte lange darauf gewartet: das europäische Einheitspatent-System mit dem Einheitspatent und dem Einheitlichen Patentgericht trat am 1. Juni 2023 endlich in Kraft.

Seitdem haben wir bei Geskes Patent- und Rechtsanwälte unsere Mandanten in Zusammenhang mit Fragen betreffend den Erwerb von Einheitspatenten sowie bei der Beratung über die Opt-in- vs. Opt-out-Strategie unterstützt. In der Zeit vor dem Inkrafttreten des Einheitspatent-Systems waren wir bei Geskes Patent- und Rechtsanwälte an der Einreichung einer Vielzahl von Opt-Out-Anträgen für Mandanten beteiligt, die europäische Patente und Patentanmeldungen der Gerichtsbarkeit des Einheitlichen Patentgerichts entziehen wollten.

Seit seinem Inkrafttreten vor einem Jahr ist das Einheitspatentsystem bei Patentinhabern recht beliebt: für knapp ein Viertel aller vom Europäischen Patentamt erteilten Patente wurde auf Antrag ein Einheitspatente erteilt (Quelle: Europäisches Patentamt). Bei Patentinhabern aus den 39 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentsystems lag der Anteil an der Gesamtzahl der registrierten Einheitspatente im ersten Jahr mit 64,2 % am höchsten, gefolgt von Patentinhabern aus den USA (16,1 %), China (6,0 %), Japan (3,8 %) und der Republik Korea (3,3 %). Englisch ist die bevorzugte Sprache (74,8%), vor Deutsch (19,7%) und Französisch (5,6%).

Am 31. Mai 2024 hat Rumänien seine Ratifikationsurkunde hinterlegt und wird dem Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht beitreten. Das Übereinkommen wird in Rumänien am 1. September 2024 in Kraft treten. Rumänien wird somit der 18. Mitgliedstaat des Einheitlichen Patentsystems. Dieses umfasst ab dem 1. September 2024 dann die EU-Staaten

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien.

Der Beitritt weiterer EU-Länder wird in den nächsten Jahren erwartet. Die geographische Erweiterung macht das Einheitspatent-System attraktiver.

Ob ein Einheitspatent für Sie empfehlenswert ist, erfordert eine Analyse der Kosten unter Berücksichtigung strategischer Aspekte. Gerne werden wir Sie bei der Entscheidungsfindung mit unserer Expertise über das neue Einheitspatent-System beraten.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Geskes Patent- und Rechtsanwälte

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