G wie Kommunikation

auf Augenhöhe

Geskes – passende Lösungen für Marken, Patent und Design

Sie haben ein Anliegen, wir bieten die Lösungen.
Wir sind Ihr Gesprächspartner auf Augenhöhe und unterstützen Sie mit unseren Online-Mandantentools und hilfreichen Informationen.

Dr. Christoph Geskes
Patentanwalt (Inhaber)

Softwarelösungen

Mit diesen Tools behalten Sie den Überblick.

Mit unseren Tools optimieren Sie die Effektivität unserer Zusammenarbeit. Unsere Tools bieten Ihnen einen Zugang zu Ihrem IP-Portfolio sowie zu einer Überwachung technischer Schutzrechte Ihrer Wettbewerber.

Dabei bietet das Portfolio die Innenansicht, mit der Sie stets Ihre Akten und Vorgänge digital im Blick haben. Für den aktuellen, weltweit abrufbaren und sofortigen Überblick über Ihre Marken, Designs und Patente bieten wir Ihnen den exklusiven Zugang zu unseren Online-Tools an.

Das Überwachungstool bietet Ihnen als ergänzenden Gegenpart die Außenansicht. Damit können Sie Ihre Wettbewerber überwachen, ob diese technische Schutzrechte wie Patente anmelden, die Ihre eigenen Entwicklungsarbeiten beeinflussen könnten, so dass Sie gegen diese vorgehen sollten. Auch erfahren Sie frühzeitig, wie sich Ihr Wettbewerber technisch neu ausrichtet. Das alles steht Ihnen nach in Zusammenarbeit mit uns erstellten Überwachungsprofilen zur Verfügung, auf deren Grundlage Sie übersichtlich aufbereitete Patentinformationen von den wesentlichen Patentämtern der Welt erhalten. Eine Kommentar- und Bewertungsfunktion erleichtert dabei Ihre Arbeit.

Ihre digitale Akte für Marke, Patent und Design

Das Portfolio ist ein Online-Tool, das Ihre Mandantenakte digital abbildet. Es ist eine von uns gepflegte Datenbank aller Akten und Vorgänge, die an einem Ort gebündelt sind. Dazu finden Sie darin Informationen, in welchen Ländern Sie Schutz in welchem Umfang haben.

Patentrechte weltweit immer im Blick

Das Überwachungstool dient als Wissensdatenbank und zur Überwachung von Patenten. Mit dem Überwachungstool können Sie überprüfen, welche neuen Patente es bei Ihren Wettbewerber gibt und potentielle Kollisionen auffinden. Nutzen Sie das Tool auch für ausgeweitete Recherchen bei der Produktentwicklung.

Die Benefits

Ihre Vorteile Dank unserer Mandanten-Tools

Portfolio-Datenbank

Wir pflegen die Datenbank für Sie, und halten sie stets mit den aktuellen Daten auf dem neuesten Stand.

Überprüfen Sie selbst den Stand Ihrer Schutzrechte.

Alle Akten und Dokumentdaten sind für Sie weltweit und rund um die Uhr digital abrufbar. Sie ist direkt einsehbar und kann aktiv genutzt werden. Das ist bei Arbeiten mit Partnern der verlängerten Werkbank in anderen Zeitzonen besonders praktisch. Sie sind nicht an unsere Bürozeiten gebunden, um Einsicht in Ihre Daten zu erhalten.

Das Portfolio fördert die schnelle Entscheidungsfindung für Lenker und Macher. Sie müssen nicht auf Antwort aus der Kanzlei warten, wenn Sie an Ort und Stelle eine Information aus Ihren Akten benötigen.

Dank unserer gepflegten Datenbank haben Sie mehr Zeit für die Erfüllung anderer Aufgaben und müssen nicht mühselig nach Ihren Daten suchen.

Ihre Datenbank ist auf einem Server in Deutschland vor dem Zugriff Dritter zuverlässig geschützt.

Reagieren Sie in Echtzeit auf Abmahnungen bzw. Schadensersatzklagen. Sie haben umgehend Einsicht in Ihre Aktenlage.

Wir stellen Ihnen den Service für unsere Online-Tools auch zur Verfügung, wenn Sie kein Mandant unserer Kanzlei sind.

Überwachungstool

Sie haben alle technische Schutzrechte Ihrer Wettbewerber im Blick.

Die Profildateien werden von den wichtigsten Patentämtern heruntergeladen und in der Datenbank für Ihren Zugriff abgelegt.

Sie erhalten Zugriff auf die kompletten bibliografischen Daten mit Volltexten der Zusammenfassung, der Beschreibung und den Ansprüchen.

Mit dem Überwachungstool können Sie tiefgehende Recherchen im Bereich Ihrer eigenen Entwicklung und Innovationen betreiben.

Sie können weltweit die Daten abrufen und sich über den rechtlichen Status eines bestimmten Schutzrechtes informieren.

Mit dem Überwachungstool profitieren Sie von einer praktischen Kommentarfunktion und den Bewertungen, die die in den jeweiligen Projekten eingebundenen Kollegen für Sie hinterlassen, damit wir gemeinsam Ihr Projekt nach vorne bringen.

Persönliche Demonstration vereinbaren

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Während einer digitalen Präsentation zeigen wir Ihnen persönlich die Vorzüge und Möglichkeiten unserer Mandanten-Tools.

Hier finden Sie Hilfe

Wissen vermitteln – Das ist unsere Art, Auf Augenhöhe zu kommunizieren.

Schutzrechte sind ein komplexes Gebiet – auch wenn Sie im Thema sind, haben Sie vielleicht nicht immer sofort die passenden Antworten für Ihre Anliegen zur Hand. In unserer Wissenssektion helfen wir Ihnen weiter. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Fachbegriffe und Definition

Hier finden Sie wichtige Schlagworte und ihre Definitionen auf einem Blick.
So können Sie sich auch unterwegs im Handumdrehen einen nicht geläufigen Fachbegriff nachschlagen und finden bei uns die korrekte Definition – wie immer verständlich erklärt.

Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird. Um patentierbar zu sein, müssen sie technischen Charakter haben, eine technische Aufgabe lösen, neu sein und einen erfinderischen technischen Beitrag zum Stand der Technik leisten.

Quelle: https://www.epo.org/service-support/glossary_de.html

siehe Urheberrecht

Quelle: https://www.piznet.de/de/wissensdatenbank/fachbegriffe.html

Schutz des Designs bzw. der ästhetischen Gestaltung für Muster, Modelle und Schriftmuster. Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Design ein neues und eigentümliches Erzeugnis ist und sich durch eine sogenannte Eigenart auszeichnet, d.h. das Muster muss sich bezüglich seines äußeren Eindrucks, den es bei einem informierten Benutzer hervorruft von einem anderen vergleichbaren Muster unterscheiden. Gegenstand des Schutzes kann z.B. die äußere Gestaltung von Gegenständen des täglichen Bedarfs, aber auch das Äußere von Maschinen oder Fahrzeugen sein.

Quelle: https://www.piznet.de/de/wissensdatenbank/fachbegriffe.html

Mit einem Design werden Farb- und Formgestaltungen zwei- oder dreidimensionaler gewerblicher Erzeugnisse geschützt, die geeignet sind, den visuell wahrnehmbaren optischen Formensinn des Menschen anzuregen. Das Design schützt die „schöne Form“. Nicht schutzfähig sind z. B. Verfahren und Produkte der Natur. Formal bestehen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung eines Designs, die jedoch nicht geprüft werden, in Punkten wie: Neuheit, Reproduzierbarkeit, ästhetische Wirkung, schöpferische Eigenart, die von der Funktion unabhängig ist, etc. Die Anmeldung des Designs erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt und gilt maximal 25 Jahre ab Anmeldetag, wobei der Verlängerungsturnus jeweils 5 Jahre beträgt.

Quelle: https://www.piznet.de/de/wissensdatenbank/fachbegriffe.html

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), gelegentlich umgangssprachlich als Bundespatentamt bezeichnet, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit Hauptsitz in München und Außenstellen in Jena und Berlin. Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.

Quelle: https://www.piznet.de/de/wissensdatenbank/fachbegriffe.html

„oder „“europäische Patent mit einheitlicher Wirkung““
wird ein europäisches Patent sein, das vom EPA nach den Vorschriften und Verfahren des Europäischen Patentübereinkommens erteilt wird und auf Antrag des Patentinhabers auf den Gebieten der am einheitlichen Patentsystem teilnehmenden Staaten einheitliche Wirkung entfaltet. Das einheitliche Patent wird neben den nationalen Patenten und den klassischen europäischen Patenten bestehen.“

Quelle: https://www.epo.org/service-support/glossary_de.html

wird ein neues europaweites gemeinsames Gericht der Vertragsmitgliedstaaten sein. Grundlage ist ein im Februar 2013 unterzeichneter internationaler Vertrag – das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht. Es wird die ausschließliche Zuständigkeit für Streitigkeiten sowohl über klassische europäische Patente als auch über künftige einheitliche Patente besitzen. Das EPG umfasst ein dezentrales Gericht erster Instanz bestehend aus einer Zentralkammer in Paris (nebst zwei Außenstellen in London und München) und örtlichen und regionalen Kammern in den Vertragsstaaten; ein gemeinsames Berufungsgericht ist in Luxemburg angesiedelt.

Quelle: https://www.epo.org/service-support/glossary_de.html

Abfragesystem des EPA, mit dem die Prüfer des EPA sowie nationale Patentämter über 170 Datenbanken abfragen können, darunter die eigenen internen Datenbanken des EPA und Datenbanken kommerzieller Anbieter, die bibliografische Daten, Zusammenfassungen und den Volltext von Patent- und Nichtpatentliteratur enthalten.

Quelle: https://www.epo.org/service-support/glossary_de.html

Eine natürliche Person, die aufgrund schöpferischer Leistungen auf technischem Gebiet etwas grundsätzlich Neues schafft, ist im weiteren Sinne als Erfinder zu bezeichnen. In diesem Zusammenhang reicht es jedoch nicht aus, lediglich eine brauchbare Idee zu haben. Das entscheidende Element einer Erfindung besteht in der technischen Umsetzung dieser Idee. Von einem Erfinder wird erwartet, dass neben dem fachgebietsbezogenen Wissen eines mit dem Stand der Technik bestens vertrauten Fachmanns interdisziplinäre Kenntnisse technischer Nachbargebiete für Problemlösungen herangezogen und angewendet warden.

Quelle: https://www.piznet.de/de/wissensdatenbank/fachbegriffe.html

Voraussetzung für die Patentfähigkeit. Nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) gilt eine Erfindung als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.

Quelle: https://www.epo.org/service-support/glossary_de.html