Fachbegriffe

Offenlegung

Eine Offenlegung der Patentanmeldung erfolgt 18 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag. Ab diesem Zeitpunkt kann die Akte eingesehen werden. Es erscheint die Offenlegungsschrift, die im Patent- und Markenamt, den Patentinformationszentren oder im Internet eingesehen werden kann. Auch in entsprechenden Datenbanken steht das Dokument dann zur Recherche zur Verfügung. Damit endet die übliche Geheimhaltung der Erfindung. Man erwirbt mit der Offenlegung kein Schutzrecht, aber die Anmeldung zählt zum Stand der Technik.