Fachbegriffe

Markengesetz (MarkenG)

Um die Waren oder Dienstleistungen eines Geschäftsbetriebes von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen zu unterscheiden, kann ein Zeichen geschaffen und beim DPMA zur Eintragung in das Markenregister angemeldet werden. Nachdem das angemeldete Zeichen auf Schutzfähigkeit geprüft wurde, wird es eingetragen. Nach der Eintragung kann der Inhaber eines früheren Zeichens innerhalb 3 Monate Widerspruch erheben, wenn sein früheres Zeichen gleich oder ähnlich verwechslungsfähig ist und für gleiche oder gleichartige verwechslungsfähige Waren angemeldet wurde.