Fachbegriffe

Gebrauchsmustergesetz (GbmG)

Das Gebrauchsmustergesetz bezieht sich wie das PatG auch auf technische Erfindungen. Die Anmeldung von Gebrauchsmustern erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen sind denen des PatG im wesentlichen gleichzusetzen.