Fachbegriffe

Einheitliches Patentgericht (EPG)

wird ein neues europaweites gemeinsames Gericht der Vertragsmitgliedstaaten sein. Grundlage ist ein im Februar 2013 unterzeichneter internationaler Vertrag – das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht. Es wird die ausschließliche Zuständigkeit für Streitigkeiten sowohl über klassische europäische Patente als auch über künftige einheitliche Patente besitzen. Das EPG umfasst ein dezentrales Gericht erster Instanz bestehend aus einer Zentralkammer in Paris (nebst zwei Außenstellen in London und München) und örtlichen und regionalen Kammern in den Vertragsstaaten; ein gemeinsames Berufungsgericht ist in Luxemburg angesiedelt.