Fachbegriffe

Einheitliches Patent

„oder „“europäische Patent mit einheitlicher Wirkung““
wird ein europäisches Patent sein, das vom EPA nach den Vorschriften und Verfahren des Europäischen Patentübereinkommens erteilt wird und auf Antrag des Patentinhabers auf den Gebieten der am einheitlichen Patentsystem teilnehmenden Staaten einheitliche Wirkung entfaltet. Das einheitliche Patent wird neben den nationalen Patenten und den klassischen europäischen Patenten bestehen.“