Fachbegriffe

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), gelegentlich umgangssprachlich als Bundespatentamt bezeichnet, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit Hauptsitz in München und Außenstellen in Jena und Berlin. Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.