„Gegründet 1961 mit Sitz in München. Das Gericht entscheidet über Streitigkeiten im Bereich der gewerblichen Schutzrechte z. B. über Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfstellen und Patentabteilungen des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie über Nichtigkeitsklagen gegen erteilte Patente und im Zwangslizenzverfahren. Es ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und gehört wie der Bundesgerichtshof und das DPA zum Ressort des Bundesjustizministeriums.
Unter der Adresse www.bundespatentgericht.de erhalten Sie weitere Informationen zu dieser Behörde.“