Fachbegriffe

Arbeitnehmer

ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienst eines anderen zu abhängiger, fremdbestimmter (Gegenteil Dienstvertrag) Arbeit verpflichtet ist. Die beiden Hauptgruppen der Arbeitnehmer sind Arbeiter und Angestellte.