Fachbegriffe

Arbeitgeber

im Sinne des Arbeitsrechts ist jeder, der einen Arbeitnehmer beschäftigt. Auf die Rechtsform kommt es nicht an. Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sind Arbeitgeber die einzelnen Gesellschafter. Sozialversicherungsrechtlich ist derjenige Arbeitgeber, für den in persönlicher Abhängigkeit Dienste erbracht warden.